Zähne nicht angelegt: Was übernimmt die Krankenkasse?

Fehlende Zähne richtig versorgen

Wenn ein Zahn einfach nicht kommt, obwohl er längst durchbrechen sollte, ist die Verunsicherung groß. Besonders Eltern fragen sich dann: Ist der Zahn nur spät dran oder ist er gar nicht angelegt? Und falls Zähne nicht angelegt sind, was zahlt die Krankenkasse?

Nicht angelegte Zähne bedeuten, dass der Zahnkeim fehlt. Der bleibende Zahn wurde also von Natur aus nicht gebildet. Zahnärztlich spricht man auch von Nichtanlage oder Aplasie. Häufig betroffen sind seitliche Schneidezähne, kleine Backenzähne oder Weisheitszähne. Manchmal bleibt der Milchzahn lange stehen, weil darunter kein bleibender Zahn nachkommt.

Für Betroffene ist das nicht nur eine optische Frage. Fehlende Zähne können Lücken verursachen, Nachbarzähne kippen lassen oder den Biss verändern. Die Behandlung hängt stark davon ab, welcher Zahn fehlt, wie alt die Patientin oder der Patient ist und ob Kieferorthopädie, Zahnersatz oder später ein Implantat sinnvoll ist.

Zähne nicht angelegt: Wann zahlt die Krankenkasse bei Kindern?

Bei Kindern und Jugendlichen wird zuerst geklärt, ob eine kieferorthopädische Behandlung nötig ist. Dafür braucht es eine genaue Diagnose, meist mit Röntgenbild. So sieht die Praxis, ob der Zahn wirklich nicht angelegt ist oder ob er nur verlagert im Kiefer liegt.

Die Krankenkasse übernimmt Kieferorthopädie nicht automatisch bei jeder Lücke. Entscheidend ist der Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Dafür gibt es feste Einstufungen. Wenn ein medizinisch relevanter Behandlungsbedarf vorliegt, kann die gesetzliche Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung übernehmen. Private Zusatzleistungen, besondere Materialien oder Komfortwünsche können trotzdem eigene Kosten verursachen.

Manchmal wird die Lücke kieferorthopädisch geschlossen. In anderen Fällen wird Platz gehalten, damit später ein Zahnersatz möglich ist. Das ist wie bei einem Möbelstück in einem Raum: Entweder man rückt alles passend zusammen oder man hält bewusst Platz für das fehlende Teil frei.

Zahnersatz oder Implantat: Was zahlt die Kasse später?

Wenn ein nicht angelegter Zahn ersetzt werden soll, erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Bei gesetzlich Versicherten beteiligt sich die Krankenkasse über einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund und der Regelversorgung, nicht automatisch nach der teuersten oder ästhetisch besten Lösung.

Für eine Lücke können je nach Situation eine Brücke, eine Klebebrücke, eine Prothese oder ein Implantat infrage kommen. Gerade bei jungen Menschen wird ein Implantat oft erst geplant, wenn das Kieferwachstum abgeschlossen ist. Bis dahin können Übergangslösungen sinnvoll sein.

Wichtig ist: Das Implantat selbst wird von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht bezahlt. Die Kasse kann sich aber am Zahnersatz beteiligen, der die Lücke versorgt. In seltenen schweren Ausnahmefällen gelten andere Regeln. Deshalb sollte man die Kosten nie nur nach Erfahrungsberichten beurteilen.

Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind Zähne nicht angelegt sind, lassen Sie sich früh beraten. Zahnärztin, Zahnarzt oder Kieferorthopädie können erklären, welche Lösung medizinisch sinnvoll ist, was die Krankenkasse übernimmt und welcher Eigenanteil realistisch auf Sie zukommt.

FAQ

Was bedeutet es, wenn Zähne nicht angelegt sind?

Wenn Zähne nicht angelegt sind, fehlt der Zahnkeim und der bleibende Zahn wurde von Natur aus nicht gebildet. Häufig betrifft das seitliche Schneidezähne, kleine Backenzähne oder Weisheitszähne.

Je nach Alter, Lücke und Biss kann die Lücke kieferorthopädisch geschlossen oder für späteren Zahnersatz offengehalten werden. Möglich sind zum Beispiel eine Klebebrücke, Brücke, Prothese oder später ein Implantat, wenn das Wachstum abgeschlossen ist.

Der richtige Weg ist eine Untersuchung in der Zahnarztpraxis oder Kieferorthopädie, damit der Befund sicher festgestellt wird. Für Zahnersatz erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan, auf dessen Grundlage die Krankenkasse Zuschuss und Eigenanteil prüft.

Geprüft vom Autor:

Redaktion der Dentoskop-Experten

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